Schwerpunkte

Rundum kompetent vertreten

Wir sind im Zivilrecht und im Verwaltungsrecht für Sie tätig. Die besonderen Schwerpunkte unserer Arbeit liegen im Bereich des Wirtschaftsrechts (Gesellschaftsrecht, Vertragsrecht, Arbeitsrecht, Handelskauf, Forderungsinkasso), des Immobilienrechts (Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht, Nachbarschaftsrecht), des Bau- und Architektenrechts, des Medizinrechts und des Internetrechts. Daneben erhalten Sie bei uns selbstverständlich auch in weiteren Rechtsgebieten, wie z.B. dem Verkehrsrecht, dem Ehe- und Familienrecht oder dem Erbrecht eine umfassende und kompetente Beratung.

Das Team der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Seither

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Wirtschaftsrecht

Wirtschaftsrecht wird zunehmend komplexer.

Wir unterstützen Sie gerne bei allen rechtlichen Fragestellungen des Wirtschaftsrechts. Hierbei ist unsere Tätigkeit zuallererst auf die Streitvermeidung gerichtet, indem wir Ihnen bereits bei der Gründung Ihrer Firma oder bei der Planung Ihrer geschäftlichen Vorhaben, z.B. durch die Gestaltung notwendiger Verträge, zur Seite stehen. Selbstverständlich vertreten wir Ihre Interessen auch im außergerichtlichen und gerichtlichen Streitfalle, insbesondere mit langjähriger Prozessführungserfahrung vor den Zivil- Verwaltungs- und Sozialgerichten in Deutschland.

 

Die Tätigkeitsbereiche im Einzelnen:

  • Gestaltung von Gesellschaftsverträgen
  • Gründung von Unternehmen
  • Gestaltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen und operativen Verträgen
  • Forderungsrealisierung, Inkasso Tätigkeiten, Mahnwesen
  • Verwertung und Verwaltung von Immobilien
  • Prüfung von Werbemaßnahmen unter der Berücksichtigung des Wettbewerbsrechts
  • und vieles mehr.

Arbeitsrecht

Arbeitsrecht schützt Interessen.

Das deutsche Arbeitsrecht ist in besonderer Weise geprägt durch den Konflikt zwischen betrieblichen und wirtschaftlichen Interessen der Arbeitgeber und der Schutzbedürftigkeit der Arbeitnehmer. Aufgrund unserer Tätigkeit im Wirtschaftsrecht vertreten wir insbesondere die Arbeitgeberseite. Wir erkennen aber die gegenseitigen Interessenlagen und vertreten daher oftmals auch die Ansprüche der Arbeitnehmer.

 

Die Tätigkeitsbereiche im Einzelnen:

  • Gestaltung von Arbeitsverträgen,
  • Beurteilung, Geltendmachung und Durchsetzung von gegenseitigen Rechten und Pflichten, und zwar sowohl während des bestehenden Arbeitsverhältnisses als auch nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses
  • Vorbereitung und Durchführung von Abmahnungen, ordentlichen und/oder außerordentlichen Kündigungen,
  • Vertretung in Kündigungsschutzverfahren, in gerichtlichen Verfahren wegen Abmahnung, in Zeugnisberichtigungs-Verfahren, etc.,
  • und vieles mehr.

Wohnnungseigentumsrecht

Wohnnungseigentumsrecht in der Praxis umsetzen.

Die Rechtsberatung im Bereich des Wohnungseigentumsrechts umfasst verschiedenste Fragestellungen. Konflikte zwischen einzelnen Wohnungseigentümern, aber auch zwischen Eigentümer und Verwaltung stehen hier in besonderer Weise im Vordergrund. Wir beraten Sie umfassend beim Auftreten von Streitigkeiten und untersützen Sie in Ihrer Tätigkeit als Verwalter und bei der Durchsetzung Ihrer Rechte als Eigentümer.

Maximilian A. Müller steht Ihnen als FACHANWALT für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.

Eine umfangreiche Sammlung weitergehender Beratungsartikel zum Mietrecht und zum Wohnungseigentumsrecht von Rechtsanwalt Müller ist bei 123recht.net verfügbar. Alle Artikel sind hier abrufbar.

 

Die Tätigkeitsbereiche im Einzelnen:

  • Teilnahme an WEG-Versammlungen in Vertretung eines WEG-Eigentümers,
  • Prüfung und ggf. Anfechtung von Beschlüssen, Vertretung in Anfechtungsklagen
  • Unterstützung von WEG-Verwaltern in rechtlichen Fragestellungen,
  • Beurteilung von baulichen Veränderungen,
  • Verkauf von Eigentumswohnungen, Sondernutzungsrechten etc.,
  • Prüfung von Jahresabrechnungen und Wirtschaftsplänen,
  • Prüfung der Wirksamkeit von Teilungserklärungen,
  • Prüfung der Nebenkostenabrechnungen,
  • Vorgehen gegen unzulässige Nutzungen
  • und vieles mehr.

Mietrecht

Mietrecht befindet sich im ständigen Wandel.

Das Mietrecht ist in besonderer Art und Weise bestimmt von sozialen Mieterschutzvorschriften. Der Mieter erhält so eine besonders starke Stellung, was sich z.B. bei der eingeschränkten Kündigungsmöglichkeit von Vermietern zeigt. Im Mietrecht sind viele formale Vorschriften zu beachten, die von besonderer Bedeutung sind.

Wir arbeiten eng mit dem bundesweit tätigen Vermieterverein e.V. zusammen und können Ihnen daher eine intensive Beratung und Betreuung bieten. Rechtsanwalt Maximilian A. Müller verfügt als FACHANWALT für Miet- und Wohnungseigentumsrecht über eine besondere Erfahrung und Qualifikation.

 

Unsere Tätigkeitsbereiche im Einzelnen:

  • Gestaltung von individuell angefertigten Mietverträgen,
  • Prüfung der Wirksamkeit von Mietverträgen,
  • Kündigung von Mietverträgen, Abwehr von unberechtigten Kündigungen,
  • Sämtliche Fragestellungen um das Thema Schönheitsreparaturen,
  • Prüfung von Nebenkostenabrechnungen,
  • Durchsetzung und Abwehr von Mieterhöhungen
  • Betreuung und Beratung bei Räumungsklagen
  • und vieles mehr

Rechtsanwalt Maximilian A. Müller steht Ihnen als Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht als kompetenter Berater zur Seite und ist Leiter der Geschäftsstelle Landau-Südpfalz des Vermietervereins. Über das Angebot können Sie sich hier informieren: www.vermieterverein.de

Kaufrecht

Kaufrecht spielt eine immer größere Rolle im Alltag.

Der Begriff des „Kaufrechts“ umfasst einen großen Bereich häufig sehr unterschiedlicher Rechtsgeschäfte. Neben dem täglichen Einkauf im Verbraucher- oder Elektromarkt, rücken vermehrt Online-Geschäfte oder Online-Auktionen in den Vordergrund. Hier haben sich vielfältige rechtliche Besonderheiten herausgebildet. Neben der Gestaltung aktueller, die Gesetzeslage und die Rechtsprechung beachtender Verkaufsbedingungen steht hier im Vordergrund der Tätigkeit stets auch die nachvertragliche Abwicklung, sobald es zu Streitigkeiten über die Qualität der gelieferten Ware kommt.

 

Die Tätigkeitsbereiche im Einzelnen:

  • Gestaltung von Verträgen und (Allgemeinen) Vertragsbedingungen,
  • Beratung bei der inhaltlichen und rechtlichen Gestaltung Ihrer Firmenpräsentation, insbesondere Ihres Internetauftritts,
  • Abwicklung von Kaufverträgen,
  • Geltendmachung von Mängeln (Schadensersatz, Rücktritt etc.),
  • Inkasso bei Zahlungsverzug,
  • Fragestellungen des E-Commerce Rechts (Recht der Internetauktionen etc.) sowie des Telekommunikationsrechts
  • Prüfung von Widerrufsrechten, z.B. bei Vertragsschlüssen über das Internet
  • und vieles mehr

Internetrecht / IT-Recht

Das weltweite Netz durchdringen:

Das Internet hat sich in den vergangenen Jahren zu einem besonderen Wirtschaftsstandort mit einer erheblichen Bedeutung entwickelt.

Nach anfänglichen Schwierigkeiten hat der Gesetzgeber sowie die Rechtssprechung nun auch entsprechende rechtliche Vorgaben gemacht, die bei einem Auftreten im Netz zu beachten ist. Dies gilt insbesondere im Bereich des e-Commerce (Ebay, Amazon etc.).

Gerne stehen wir Ihnen bei Ihren Fragen rund um das IT- und Internetrecht zur Verfügung.

 

Unsere Tätigkeitsbereiche im Überblick:

  • Beratung bei Ihrem Internetauftritt hinsichtlich der Gestaltung Ihrer AGB und der Erfüllung Ihrer Informationspflichten gemäß der BGB-InfoV.
  • Erstellung von abmahnsicheren AGB und Widerrufsbelehrungen
  • Interessenvertretung bei Streitigkeiten rund um Internetauktionen
  • Abwehr unberechtigter Forderungen, z.B. bei sogenannten Abo-Fallen.
  • Interessenvertretung bei Auseinandersetzungen mit internethändlern, z.B. beim Auftreten von Mängeln
  • Beratung und Vertretung im Zusammenhang mit wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen
  • Fragen rund um die Verletzung von Urheberrecht im Internet, insbesondere im Zusammenhang mit Abmahnungen. Hierbei können wir auf eine umfangreiche Erfahrung mit Abmahnungen u.a. durch die Rechtsanwälte Rasch, U+C oder Nümann und Lang zurückgreifen.
  • und vieles mehr.

Verwaltungsrecht

Verwaltungsrecht verlangt genaue Sachkenntnis.

Im Bereich unserer verwaltungsrechtlichen Tätigkeit steht das rechtliche Verhältnis zwischen dem einzelnen Bürger und dem Staat, vertreten durch die verschiedensten Bundes- und Landesbehörden im Vordergrund. Die hier auftretenden Streitigkeiten sind vielfältig und erstrecken sich auf die verschiedensten öffentlich-rechtlichen Bereiche (Bauplanungsrecht, Beamtenrecht, Kommunalabgabenrecht, Anliegerbeitragsrecht, Erschließungsbeitragsrecht, Schulrecht, Polizeirecht, etc.). Auch das große Gebiet des Sozialrechts gehört in diesen Bereich.

 

Eine Auswahl unserer Tätigkeitsbereiche:

  • Sozialrecht: Beantragung von Sozialleis­tungen, Rechtsschutz gegen Ablehnung bzw. Kürzung von Leistungen etc.
  • Beamtenrecht: Streitigkeiten bei Einstufungen von Beamten etc.,
  • Staatshaftungsrecht: Prüfung von Ansprüchen gegen den Staat, z.B. bei Amtspflichtverletzungen,
  • Aufenthaltsrecht: Rechtsschutz gegen drohende Ausweisungen, Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis, Einbürgerung etc.,
  • Kommunalabgabenrecht: Prüfung und Anfechtung von Abgabenbescheiden,
  • und vieles mehr.

Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit