Arbeitsrecht schützt Interessen.
Das deutsche Arbeitsrecht ist in besonderer Weise geprägt durch den Konflikt zwischen betrieblichen und wirtschaftlichen Interessen der Arbeitgeber und der Schutzbedürftigkeit der Arbeitnehmer. Aufgrund unserer Tätigkeit im Wirtschaftsrecht vertreten wir insbesondere die Arbeitgeberseite. Wir erkennen aber die gegenseitigen Interessenlagen und vertreten daher oftmals auch die Ansprüche der Arbeitnehmer.
Die Tätigkeitsbereiche im Einzelnen: