Verwaltungsrecht verlangt genaue Sachkenntnis.
Im Bereich unserer verwaltungsrechtlichen Tätigkeit steht das rechtliche Verhältnis zwischen dem einzelnen Bürger und dem Staat, vertreten durch die verschiedensten Bundes- und Landesbehörden im Vordergrund. Die hier auftretenden Streitigkeiten sind vielfältig und erstrecken sich auf die verschiedensten öffentlich-rechtlichen Bereiche (Bauplanungsrecht, Beamtenrecht, Kommunalabgabenrecht, Anliegerbeitragsrecht, Erschließungsbeitragsrecht, Schulrecht, Polizeirecht, etc.). Auch das große Gebiet des Sozialrechts gehört in diesen Bereich.
Eine Auswahl unserer Tätigkeitsbereiche: