Alle Anwälte unserer Kanzlei sind zugelassen
bei der Pfälzischen Rechtsanwaltskammer Zweibrücken (Landauer Straße 17, 66482 Zweibrücken). Alle in Deutschland zugelassenen Anwälte sind auftretungsberechtigt vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten, Arbeits- und Landesarbeitsgerichten, Verwaltungs- und Oberverwaltungsgerichten, Sozial - und Landessozialgerichten und vor allen Finanz- und Landesfinanzgerichten, so dass wir Ihre Interessen deutschlandweit vertreten können.
Für die Rechtsanwaltschaft sind folgende berufsrechtlichen Regelungen maßgebend: